Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Geldstrafe
Eine Geldstrafe darf nur aufgrund einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung verhängt werden. Sie ist der häufigste Fall einer Verwaltungsstrafe. Das Ausmaß einer Geldstrafe richtet sich grundsätzlich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den Gesetzen.
Von den Gerichten verhängte Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der/des Verurteilten. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5.000 Euro festzusetzen.
Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt (zwei Tagessätze sind ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe). Sie darf das Höchstausmaß der im jeweiligen Gesetz angedrohten Freiheitsstrafe nicht überschreiten und kann jederzeit durch Zahlung der (restlichen) Geldstrafe abgewendet bzw. beendet werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Geldstrafe" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion