Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
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Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceLisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Frist
Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.
Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:
- Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
- Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
- Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
Beispiel
Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.
Folgende Fälle können eintreten:
- Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
- Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
Hinweis
Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion