Reisepass
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Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceLisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
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Dritter
Sinnverwandter Begriff: Unbeteiligte/Unbeteiligter
In der Rechtssprache wird als Dritte/Dritter eine Person bezeichnet, die außerhalb einer bestimmten Rechtsbeziehung (z.B. Käuferin–Verkäufer) steht. Im genannten Beispiel hat die Dritte/der Dritte weder mit der Käuferin noch mit dem Verkäufer etwas zu tun, sondern ist jede unbeteiligte außenstehende Person.
Beispiel
Durch den Zusammenstoß zweier Fahrzeuge kamen Dritte (unbeteiligte Fußgängerinnen/unbeteiligte Fußgänger) zu Schaden.
Letzte Aktualisierung: 28. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion