Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Urkunde

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden unterschieden:

Öffentliche Urkunden

Öffentliche Urkunden sind Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome der Universitäten), die

  • von der dazu befugten österreichischen Behörde oder von einem dazu befugten österreichischen Gericht in der vorgeschriebenen Form errichtet werden,
  • von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Urkundsperson (Notarin/Notar, Ziviltechnikerin/Ziviltechniker, Architektin/Architekt, Ingenieurkonsulentin/Ingenieurkonsulent) innerhalb ihres Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet werden,
  • durch andere gesetzliche Vorschriften als öffentliche Urkunden erklärt werden,
  • im Ausland als öffentliche Urkunden ausgestellt worden sind (in manchen Fällen ist für diese Urkunden eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich).

Hinweis

Von öffentlichen Urkunden kann eine beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) erstellt werden, die die Übereinstimmung von Original und Abschrift (Kopie) bestätigt.

Private Urkunden

Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion