Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Zollanmeldung

Hinweis

Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

Beim Passieren des Zolls muss die Mitnahme bestimmter Waren angegeben werden.

Folgende Waren müssen jedenfalls beim Zoll angemeldet werden:

Werden die Waren in einen anderen EU-Staat mitgenommen, so müssen sie trotzdem bereits bei der Einreise in das EU-Zollgebiet (und nicht erst bei der Einreise in den Zielstaat) deklariert werden!

Gibt es getrennte Kontrollausgänge, muss der Rotkanal benützt werden, um Waren zu verzollen. Befinden sich keine Waren im Gepäck, die beim Zoll angemeldet werden müssen, kann der Grünkanal benutzt werden.

Auch wenn kein Rotkanal eingerichtet ist, müssen die Waren deklariert werden.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen