Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!
Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.
Achtung
Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.
Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt