Wahlkarten
Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Natürliche Person
Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbH etc.).
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion