Wahlkarten
Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Einspruch
Allgemein bedeutet Einspruch Einwand, Widerspruch und Protest gegen etwas.
In der Amtssprache ist damit ein Rechtsmittel gemeint.
Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion