Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung richtet sich nach der Geringfügigkeitsgrenze. Diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die mehr als 518,44 Euro pro Monat verdienen, sind gesetzlich über die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber unfall- und kranken- sowie pensions- und arbeitslosenversichert.
Beträgt der monatliche Verdienst weniger als oder genau 518,44 Euro, sind sie nur unfallversichert, können sich jedoch freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie nie.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion