Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung


Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Firmenbuch

Je nachdem, ob der Umzug eine Sitzverlegung (Wechsel in eine andere politische Gemeinde) darstellt oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu berücksichtigen:

  • Wenn der im Firmenbuch eingetragene Sitz verlegt wird
    Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer muss in diesem Fall die Änderung des Firmensitzes und die Änderung der Postadresse beantragen. Es ist erforderlich, dass die Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigt ist.
  • Wenn der Standort innerhalb des Sitzes verlegt wird
    In diesem Fall muss eine vertretungsbefugte Person des Unternehmens die Änderung der Postadresse beim Firmenbuch melden. Die Änderungsmeldung ist von ihr/ihm persönlich zu unterfertigen.

Handelt es sich um eine Änderung der Geschäftsanschrift ohne Sitzverlegung, kann auch das Online-Formular "Firmenbuch – Vereinfachte Anmeldung von Änderungen (→ BMJ)" genutzt werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels ID Austria erforderlich (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria).

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion