Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung


Für Sie zuständig

Petra Draxl
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T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

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Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Meldepflicht

  • Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
  • Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
  • Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion