Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung


Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Künstler-Sozialversicherungsfonds

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.

Künstlerinnen und Künstler, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) pflichtversichert sind und einen Zuschuss erhalten möchten, um so niedrigere Versicherungsbeiträge zu zahlen, finden diesbezüglich nähere Informationen und die erforderlichen Formulare auf den Seiten des Künstler-Sozialversicherungsfonds. Informationen zur Einreichung einer Ruhendmeldung, wenn die künstlerische Tätigkeit eingestellt wurde und Arbeitslosengeld bezogen werden soll, finden sich dort ebenfalls. 

In bestimmten Notfällen kann der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) Künstlerinnen und Künstlern, mit Hauptwohnsitz in Österreich, mit bis zu 5.000 Euro unterstützen; als Einmalzahlung oder in Ausnahmefällen auch als wiederkehrende Geldleistung. Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds besteht kein Rechtsanspruch.

Weiterführende Links

Künstler-Sozialversicherungsfonds (→ KSVF)
Beitragszuschuss - Ruhendmeldung (KSVF)
Unterstützung in Notfällen (KSVF)

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt