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Österreich.gv.at - Lebenslage

Pfandrecht

Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.

Das Pfandrecht wird erworben durch

Beispiel

Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion