Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung


Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
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T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

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Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Antragstellung

  • Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung
  • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen

Hinweis

Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz