Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Checkliste Steuern
Jede/jeder, die/der in Österreich lebt, muss auf das Einkommen Steuer zahlen. Je nachdem, ob eine Arbeitsstelle in einem Unternehmen angetreten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird, sind unterschiedliche Regelungen zu beachten.
Steuerpflicht bei Arbeitnehmern | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Einkommensteuer/Lohnsteuer | Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich müssen die Einkommensteuer nicht selbst an das Finanzamt abführen. Die Einkommensteuer wird der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer in Form der Lohnsteuer von ihrem/seinem Bruttogehalt abgezogen und von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. | |
Arbeitnehmerveranlagung | Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung zu viel entrichtete Lohnsteuer geltend machen. | |
Pflichtveranlagung | In bestimmten Fällen müssen aber auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführen. Wann eine Pflichtveranlagung durchgeführt wird, kann im Kapitel "Arbeitnehmerveranlagung" nachgelesen werden. |
Steuerpflicht bei selbstständig Erwerbstätigen | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Einkommensteuer | Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind Selbstständige selbst verantwortlich. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 11.000 Euro, müssen die Einkünfte versteuert werden. | |
Steuernummer | Bei erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist beim Finanzamt Österreich eine Steuernummer zu beantragen. | |
Einkommensteuererklärung | Im Folgejahr muss erstmals eine Einkommensteuererklärung (→ USP) beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion