Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
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Herta Plank
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F +43 7442 511 - 189
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

ASVG-Unfallversicherung

Für Studierende aus Österreich und aus Ländern, die mit Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).

Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben. Für diese Unfallversicherung besteht keine Altersgrenze und sie ist auch nicht an die Familienbeihilfe gebunden.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen (z.B. Unfälle am Weg zur oder von der Universität, Unfälle im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten). Auch Berufskrankheiten sind in diesem Zusammenhang abgedeckt.

Dauer

Die Versicherungsdauer entspricht der vorgesehenen Meldung zur Fortsetzung des Studiums (Inskription) und einer angemessenen Zeitspanne zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.

Unfallmeldung

Eine allfällige Unfallmeldung ist an die Universitätsdirektion zu richten.

Weiterführende Links

Formular für die Unfallmeldung

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Letzte Aktualisierung: 8. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung