Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Erben und Vererben
Wer erbt wie viel? Was kann eine letztwillige Verfügung daran ändern?
- Erbrecht
- Erbvertrag
- Letztwillige Verfügungen
- Verlassenschaftsverfahren
- Allgemeines zum Verlassenschaftsverfahren
- Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens
- Unterlagen für die Todesfallsaufnahme
- Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung
- Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung
- Vermögen im Ausland
- Verlassenschaftsverfahren und Bankgeheimnis
- Erben, die nicht ausgeforscht werden können
- Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können
- Mehrere Erben bei Eigentumswohnung
- Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens
- Schenkung/Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Pflegevermächtnis
Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion