Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
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Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Ausfallsbürgschaft
Sinnverwandter Begriff: Schadlosbürgschaft
Die Ausfallsbürgschaft ist gegenüber der Bürgschaft eine eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Die Ausfallsbürgin/der Ausfallsbürge wird anstatt der Schuldnerin/des Schuldners für die Begleichung der Schulden herangezogen.
Die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann auf die Ausfallsbürgin/den Ausfallsbürgen erst dann zurückgreifen, wenn sie/er zuvor vergeblich (mit Exekution) versucht hat, die Schulden bei der Hauptschuldnerin/dem Hauptschuldner einzutreiben.
Die Verpflichtung zur vorherigen Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht nur dann nicht, wenn die Durchführung einer Zwangsvollstreckung von vornherein aussichtslos ist.
Hinweis
Die Ausfallsbürgin/der Ausfallsbürge muss auch die angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten tragen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion