Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern

Je nach Art der Adoption (Inkognitoadoption, offene Adoption oder halb offene Adoption) hat die leibliche Mutter bzw. haben die leiblichen Eltern unterschiedliche Ansprüche auf Informationen über ihr Kind.

Zwischen dem Kind und seinen Blutsverwandten bleiben gewisse Bindungen bestehen. Die leiblichen Eltern müssen unter Umständen weiterhin für Unterhalt und Ausstattung des Kindes sorgen, jedoch nur soweit die Adoptiveltern dazu nicht in der Lage sind.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz