Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Schuldenberatungsstellen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).
Schuldenberatung hat folgende Zwecke:
- Hilfe zur Selbsthilfe, um die Ver- oder Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
- Konkrete Unterstützung insbesondere bei
- der Herbeiführung eines außergerichtlichen Ausgleichs oder
- Erstellung eines Zahlungsplans
- Psychologische Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
Zuständige Stelle
Liste Staatlich anerkannter Schuldenberatungsstellen (→ Schuldenberatung) in Österreich
Kosten
- Staatlich anerkannte Schuldenberatung: kostenlos
- Andere Stellen (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler): kostenpflichtig
Zusätzliche Informationen
Auf den Seiten der Staatlich anerkannten Schuldenberatung wird ein → Pfändungsrechner angeboten.
Rechtsgrundlagen
- Insolvenzordnung (IO)
- Exekutionsordnung (EO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz