Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Babysitter

Sie möchten Ihr Kind noch nicht regelmäßig in eine Betreuungseinrichtung geben, benötigen aber doch zeitweise Betreuung für Ihr Kind? – Dann bietet sich eine Babysitterin/ein Babysitter an. Die Betreuung kann auf diese Weise individuell und in der gewohnten Umgebung des Kindes erfolgen.

Tipp

Achten Sie darauf, dass immer wieder dieselbe Person zum Babysitten kommt und so eine vertraute Beziehung zwischen allen Beteiligten aufgebaut werden kann.

Benötigen Sie öfters eine Babysitterin/einen Babysitter, so ist auch die Inanspruchnahme eines Leihoma-Dienstes/Leihopa-Dienstes zu erwägen.

Babysitterinnen/Babysitter sind in der Regel als geringfügig Beschäftigte angestellt und können mit Dienstleistungsscheck (DLS) bezahlt werden.

In Österreich können befristete Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten per Dienstleistungsscheck – sofern die Entlohnung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt – angemeldet, versichert und entlohnt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Dienstleistungsscheck – Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt