Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

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Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stefanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Besitz

Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

Beispiel:

Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

Besitzstörungsverfahren

Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion