KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

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Ermächtigung

Sinnverwandter Begriff: Befugnis

Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

Hinweis:

Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion