Reisepass
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Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich Bürgerservice
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich Bürgerservice
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Gewerbebehörde
Die zuständige Behörde für die Beantragung der Gewerbeberechtigung ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde.
In Städten mit eigenem Statut (Statutarstädte) ist das der Magistrat, in Städten ohne eigenes Statut bzw. in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft.
Diese Regelung gilt sowohl für reglementierte Gewerbe (USP) als auch für freie Gewerbe (USP).
Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion