Wahlkarten
Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Vollstreckungsverjährung
Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.
In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion