Wahlkarten

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Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Verwaltungsübertretung

Eine Verwaltungsübertretung begeht jemand, der gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann in dem Zusammenhang Verwaltungsstrafen verhängen. Das Ausmaß der Strafe richtet sich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den jeweiligen Gesetzen.

Beispiel:
  • Falschparken
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Lärmbelästigung
  • Nichteinhaltung der Stellungspflicht, Meldepflicht
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion