Führerschein
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Bettina Buder
T +437442 511 - 222F +437442 511 - 99
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Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & Verkehr
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Fachbereich HoheitsverwaltungÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Klage
Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.
Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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