Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

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Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stefanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur kirchlichen Trauung

Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine rechtsgültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten unter Beisein von zwei, einem oder keinem Trauzeugen vorgenommen wird.

Tipp:

Wenn Sie vor einer Vertreterin/einem Vertreter einer staatlich anerkannten Kirche, Religionsgesellschaft oder eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen zur Eheschließung.

Letzte Aktualisierung: 09.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion