Sterbeurkunde

Für Sie zuständig

Profilbild_Käferbeck-Doris.jpg
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stefanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern

Je nach Art der Adoption (Inkognitoadoption, offene Adoption oder halb offene Adoption) hat die leibliche Mutter bzw. haben die leiblichen Eltern unterschiedliche Ansprüche auf Informationen über ihr Kind.

Zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten bleiben gewisse Bindungen bestehen. Die leiblichen Eltern sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zur Leistung von Unterhalt und Ausstattung verpflichtet, aber nur dann, wenn das adoptierende Paar oder die adoptierende Person dazu nicht in der Lage ist.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz