Führerschein
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Bettina Buder
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Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrBereich:
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Fachbereich HoheitsverwaltungÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Miete
Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.
Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.
Beispiel
- Wohnung
- Haus
- Auto
Hinweis
Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion