Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     
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Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
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Referat Polizei & Verkehr     
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gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

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Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Mängelrüge

Bei Geschäften zwischen Unternehmerinnen/Unternehmern muss die Käuferin/der Käufer die Ware nach Erhalt untersuchen und allfällige Mängel "binnen angemessener Frist" bei der Verkäuferin/beim Verkäufer rügen, andernfalls gehen ihre/seine Ansprüche (z.B. auf Gewährleistung, auf Schadenersatz etc.) verloren.

Auch wenn sich ein Mangel erst später zeigt, muss er der Verkäuferin/dem Verkäufer "binnen angemessener Frist" angezeigt werden, ansonsten können die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion