Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

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Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
26789
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Urteil

Im juristischen Sinn ist ein Urteil eine gerichtliche Entscheidung, für die besondere Formen vorgeschrieben sind. Es enthält den Urteilskopf, den Urteilsspruch und seine Begründung sowie die Unterschrift der Richterin/des Richters und der Schriftführerin/des Schriftführers.

Hinweis:

Während im Strafverfahren das Urteil mündlich verkündet und begründet und erst danach niedergeschrieben wird, wird es im Zivilverfahren meist nur schriftlich ausgefertigt und den Parteien zugestellt.

Weiterführende Informationen

Urteilsverkündung

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion