Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung


Für Sie zuständig

Profilbild_Draxl-Petra.jpg
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
26789
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Besondere Vorschussregelung

Wenn eine Familienhospizkarenz in Anspruch genommen wird und ein Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes anhängig ist, sind auf Antrag des pflegebedürftigen Menschen Vorschüsse auf das Pflegegeld zumindest in Höhe der Pflegestufe 3 oder 4 zu gewähren. Dieser pauschalierte Vorschuss kann entweder an die pflegebedürftige Person selbst oder auf Antrag an jene Person ausbezahlt werden, welche die Familienhospizkarenz in Anspruch nimmt.

Rechtsgrundlagen

§ 18a Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Letzte Aktualisierung: 09.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz