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Österreich.gv.at - Lebenslage

Gerichtsanhängigkeit

Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion