Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

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Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stefanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Wehrdienst

Wer gerade Wehrdienst leistet, muss Adressänderungen unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.

Achtung:

Generell müssen alle Wehrpflichtigen bis zum 50. Lebensjahr bei einem Umzug ins Ausland für mehr als sechs Monate die Adressänderung bei der Ergänzungsabteilung des jeweiligen Militärkommandos melden. Bei einem Umzug im Inland wird die Militärbehörde automatisch durch das Zentrale Melderegister (ZMR) informiert. Die Rückverlegung des Aufenthaltes vom Ausland in das Inland ist vom Wehrpflichtigen binnen drei Wochen dem Militärkommando zu melden.

Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung