Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Dauerauftrag

Regelmäßige Überweisungen eines gleich bleibenden Betrags zu einem fixen Termin, wie z.B. die Bezahlung der Miete oder die Überweisung von Kreditraten, können mittels Dauerauftrag einfach und verlässlich erledigt werden. Der Dauerauftrag wird eingerichtet, indem die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber und die Bank einen schriftlichen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag kann jederzeit widerrufen werden. Für die Beauftragung und die Änderung von Daueraufträgen werden von den meisten Banken Spesen verlangt. Daher lohnt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags nur bei längerfristigen Verpflichtungen.

Sobald eine Überweisung im Rahmen eines Dauerauftrages vom Konto abgebucht wurde, ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. In diesem Fall muss sich die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber direkt mit der Zahlungsempfängerin/dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion