Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Salzburger Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint

Hinweis

Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der Salzburger Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
Krankenhaus Standesamtliche Leistung

Tauern Klinikum Zell am See

  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus (Kopien sind ausreichend)
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Im Zuge der Geburtsbeurkundung können folgende Leistungen automatisch durch das Geburtsstandesamt Zell am See erbracht werden: 
    • Wohnsitzanmeldung des Neugeborenen
    • Anforderung der e-card (Zustellung zur Wohnsitzadresse)
    • Meldung an das Finanzamt für die Familienbeihilfe
  • Nach der Entlassung aus der Klinik Terminvereinbarung mit dem Wohnsitzstandesamt – Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • ggf. Anerkennung der Vaterschaft, Namensbestimmung und Bestimmung der gemeinsamen Obsorge
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion