Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

Darunter fallen in erster Linie

  • Weihnachtsremuneration (WR) und
  • Urlaubszuschuss (UZ),

die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

  • Gewinnanteile,
  • Bilanzgeld,
  • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

Hinweis

Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion