Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

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Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stefanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Checkliste Studierende – Sozialversicherung (Drittstaatsangehörige)

  • Mit Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card Ersatzbeleg abgeholt werden.
  • Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 07.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion