Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zum geförderten Wohnungseigentum

Für die Errichtung von Eigentumswohnungen kann, abhängig vom Einkommen der Wohnungsinteressentin/des Wohnungsinteressenten, eine Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch genommen werden.

Da Förderungen in Österreich nicht bundesweit geregelt sind, kann es zu großen Abweichungen bei der Förderungshöhe sowie bei den Voraussetzungen zwischen den einzelnen Bundesländern kommen.

Tipp: Um einen genauen Überblick über die Förderungen zu erhalten und die genauen Voraussetzungen für ein etwaiges Ansuchen zu erfahren, kontaktieren Sie bitte die Wohnberatungsstelle des jeweiligen Bundeslandes oder das zuständige Amt für Wohnbauförderung.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion