KFZ-Zulassungsangelegenheiten
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
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Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Juristische Person
Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.
Beispiel
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024
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