KFZ-Zulassungsangelegenheiten
Österreich.gv.at - Lebenslage
Zuständige Stelle
Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich:
- das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft
- in Statutarstädten: der Magistrat
Letzte Aktualisierung: 16. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz