Wahlkarten

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Für Sie zuständig

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Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
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Rathaus, Erdgeschoß

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Österreich.gv.at - Lebenslage

Entscheidung und Klage

Allgemeine Informationen

Aufgrund des Gutachtens entscheidet der zuständige Entscheidungsträger, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Pflegegeld zuerkannt wird. Dies wird in Form eines Bescheides mitgeteilt.

Fristen

Die betroffenen Personen bekommen das Pflegegeld rückwirkend ab dem der Antragstellung folgenden Monat.

Zusätzliche Informationen

Sollten die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben diese die Möglichkeit, gegen den Bescheid eine Klage einzubringen (Verfahren vor den Gerichten).

Rechtsgrundlagen

§§ 9, 22 und 27 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Letzte Aktualisierung: 09.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz