Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Bauten auf dem Nachbargrundstück

Nachbarinnen/Nachbarn haben nur einen Anspruch darauf, dass die Bauordnung eingehalten wird (z.B. die Abstandsvorschriften). Interessen von Nachbarinnen/Nachbarn, die keine Grundlage in der Bauordnung finden, müssen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Beim Bauen sind gewisse Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Diese sind im jeweiligen Landesgesetz geregelt, daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.

Je nach Bauvorhaben werden Nachbarinnen/Nachbarn von einem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.

Kommt es zu einer Bauverhandlung, erhalten die Nachbarinnen/Nachbarn eine Ladung. Um die Rechte zu wahren, sollte an der Verhandlung teilgenommen werden.

Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister bzw. in Statutarstädten der Magistrat.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion