Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Formen der letztwilligen Verfügungen

Der Verstorbene kann zu seinen Lebzeiten weitgehend frei Verfügungen treffen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Eine Ausnahme stellt das Pflichtteilsrecht dar.

Nähere Informationen zum Erbrecht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Testament

Das Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die eine oder mehrere Person zu Erben einsetzt. Es ist die Erklärung des Verstorbenen zu dessen Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll. Die Erben sind immer mit einer Quote (etwa zur Gänze, zu je einem Drittel oder zu gleichen Teilen) beteiligt.

Ein Vermächtnis (bisher auch "Kodizill" genannt)

Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbseinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. die letztwillige Bestellung eines Vormunds oder das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

Das Vermächtnis (bisher auch "Legat" genannt)

Von einem Legat (Vermächtnis) spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Der solcherart Bedachte ist der Legatar. Das Vermächtnis ist somit eine letztwillige Zuwendung ohne Hinterlassung eines Erbteils.

Ein Vermächtnis kann in einem Testament, Verfügungen ohne Erbseinsetzung oder Erbvertrag angeordnet sein.

Hinweis

Informationen zum Pflegevermächtnis und zur automatischen Aufhebung eines Testaments nach rechtskräftiger Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft finden sich ebenso auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§§ 552 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer