Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Reisepass dringend benötigt
Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
Es gibt drei Möglichkeiten, um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:
- Expresspass: Der Expresspass ist ein normaler Reisepass, der bei der Produktion und der Zustellung (in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen) bevorzugt behandelt wird.
- Ein-Tages-Expresspass: Der Ein-Tages-Expresspass ist ein normaler Reisepass, der am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.
Ausführliche Informationen zu den Kosten für einen Expresspass bzw. einen Ein-Tages-Expresspass für Personen ab 12 Jahren sowie für Kinder bis 12 Jahre finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. - Notpass: Für besonders dringende Fälle wird der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip). Ausführliche Informationen zum Thema "Notpass" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Achtung
Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen (z.B. USA, Türkei, Indonesien). Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
Weiterführende Links
- Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (→ BMEIA)
- Information Ein-Tages-Expresspass (→ BMI)
Rechtsgrundlagen
§§ 4a, 17 Abs. 2 Passgesetz (PassG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres