Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Selbstberechnungserklärung
Die Selbstberechnungserklärung ersetzt die sonst notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Einverleibung im Grundbuch notwendig ist, nur dann, wenn eine "Parteienvertreterin"/ein "Parteienvertreter" (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar) den Grundbuchsantrag stellt.
Anfallende Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) und Eintragungsgebühren können dementsprechend nur von einer Vertreterin/einem Vertreter der Kaufvertragsparteien (Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte) selbst berechnet und abgeführt werden.
Mit der Selbstberechnungserklärung kann die Notarin/der Notar bzw. die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt eine sofortige Grundbuchseintragung erwirken, da vom Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr ausgestellt werden muss.
Dies trägt erheblich zur Beschleunigung des gesamten Verfahrens bis zur Einverleibung im Grundbuch bei.