Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Taschengeld
Die Höhe des Taschengeldes ist davon abhängig, wie viel Unterhalt der Jugendlichen/dem Jugendlichen zusteht und wie alt sie/er ist.
Alter | Prozent des Unterhaltsanspruchs |
---|---|
bis 7 Jahre | 1 |
7 bis 10 Jahre | 5 |
10 bis 14 Jahre | 8 |
14 bis 18 Jahre | 10 |
Zu beachten ist, dass die errechneten Werte lediglich Richtwerte sind.
Zur Orientierung kann die folgende Tabelle herangezogen werden:
Alter |
Höhe des Taschengeldes |
Zeitraum |
6 bis 8 Jahre |
0,50 bis 2 Euro |
Wöchentlich |
8 bis 10 Jahre |
2 bis 3 Euro |
Wöchentlich |
10 bis 12 Jahre |
8 bis 14 Euro |
Monatlich |
12 bis 14 Jahre |
12 bis 20 Euro |
Monatlich |
14 bis 16 Jahre |
18 bis 35 Euro |
Monatlich |
16 bis 18 Jahre |
30 bis 60 Euro |
Monatlich |
18 bis 20 Jahre |
50 bis 80 Euro |
Monatlich |
Achtung
Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich nur um Richtwerte. Wie viel Geld die Jugendliche/der Jugendliche tatsächlich bekommt, muss mit den Eltern selbst ausgehandelt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion