Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers

Der Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, sichert die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Kinder oder Jugendlichen. Er ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) oder beim zuständigen Magistrat (in Wien das Amt für Jugend und Familie bei der → MA 11) eingerichtet.

Die Polizei muss unverzüglich den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger von einem verhängten Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz der Kinder und Jugendlichen informieren.

Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann dadurch rasch handeln und entsprechende Maßnahmen (z.B. Verständigung von Einrichtungen oder Personen, denen die Betreuung der Kinder obliegt) setzen.

Es werden u.a. psychologische Hilfen und die Betreuung minderjähriger Opfer von Gewalt in Krisenzentren angeboten, aber auch weitere Schritte zum Schutz des Opfers, allenfalls durch Anträge an das Pflegschaftsgericht oder Strafanzeige, gesetzt. Der Kinder- und Jugendhilfeträger ist jedoch nicht in jedem Fall zur Strafanzeige verpflichtet.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres