Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
Die gesetzliche Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft verschafft dieser den höchsten Status, den die Republik Österreich einer Religionsgemeinschaft verleihen kann. Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Diese beinhaltet auch die privatrechtliche Rechtsfähigkeit.
Solche Körperschaften nehmen Aufgaben öffentlichen Interesses wahr. Damit sind neben religiösen auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen.
Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger räumt allen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung und der selbstständigen Ordnung und Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten ein. Darüber hinaus haben gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in verschiedenen Bereichen teils weitgehende Rechte, wie z.B. das Recht, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht abzuhalten, oder Begünstigungen im Abgabenrecht. Diese Privilegien kommen staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften nicht zu.
Die gesetzliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag erfolgen. Dazu gehört unter anderem das Erfordernis eines Bestands als Bekenntnisgemeinschaft in Österreich über einen Zeitraum von zumindest 20 Jahren (davon 10 Jahre in organisierter Form und zumindest 5 Jahre als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft). Außerdem muss die jeweilige Religionsgemeinschaft eine Angehörigenzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der österreichischen Bevölkerung nach der letzten Volkszählung aufweisen.
In Österreich sind derzeit folgende Kirchen und Religionsgesellschaften (in alphabetischer Reihenfolge) gesetzlich anerkannt:
- Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ ALEVI)
- → Altkatholische Kirche Österreichs
- → Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
- → Evangelische Kirche A.B. und H.B.
- Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (→ EmK)
- → Freikirchen in Österreich
- mit verschiedenen Kirchengemeinden
- → Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche in Österreich
- mit verschiedenen Kirchengemeinden
- → Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- → Israelitische Religionsgesellschaft
- → Jehovas Zeugen in Österreich
- → Katholische Kirche
- → Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
- → Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
- → Neuapostolische Kirche in Österreich
- → Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
- → Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Hinweis
Kontaktdaten der einzelnen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Informationen des Kultusamtes (→ BKA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion